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Altenpfleger wegen falscher uneidlicher Aussage und Verleumdung verurteilt
Das Landgericht München II hat am 19.03.2009 einen 30-jährigen Altenpfleger aus Peißenberg wegen falscher uneidlicher Aussage und Verleumdung zum Nachteil eines Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Weilheim auf, das den Angeklagten in erster Instanz noch freigesprochen hatte. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft München II Berufung eingelegt.
Dem 30-jährigen Angeklagten war zur Last gelegt worden, im Dezember 2006 als Zeuge vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben. Er hatte im Rahmen einer Zeugenaussage behauptet, von einem Polizeibeamten der PI Weilheim bedroht worden zu sein. Der Polizeibeamte habe ihm im Rahmen einer Hausdurchsuchung Handschellen angelegt und angedroht, ihm „in die Fresse“ zu hauen, dass ihm danach „ein paar Zähne fehlen“ würden.
Im Zuge der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht München II wurden die Umstände der Hausdurchsuchung erneut ausführlich erörtert. Der Angeklagte blieb zunächst bei seiner Behauptung, von dem Polizeibeamten in der geschilderten Form bedroht worden zu sein. Nach Ende der Beweisaufnahme stellte sich das Bild jedoch anders dar. Keiner der bei der Hausdurchsuchung anwesenden Personen, darunter ein neutraler Zeuge der Gemeindeverwaltung, hatte die angebliche Äußerung des Polizeibeamten gehört. Auch eine Fesselung des Angeklagten während der Durchsuchung wurde von keinem der Anwesenden bestätigt. Der von dem Angeklagten belastete Polizeibeamte selbst zeigte sich erstaunt und verärgert über die Behauptungen des Angeklagten und versicherte, den Angeklagten stets korrekt behandelt zu haben. Daran hatte auch das Gericht am Ende keinen Zweifel. Nach einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des Angeklagten, erklärte der Verteidiger für den Angeklagten, dass dieser an seiner Aussage nicht mehr festhalten wolle. Er bedauerte im Namen seines Mandanten dass der betroffene Polizeibeamte durch die Behauptungen des Angeklagten in ein schlechtes Licht gerückt worden sei.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen falscher uneidlicher Aussage und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. In der mündlichen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte auch ohne sein Einlenken verurteilt worden wäre. Dass er am Ende von seinen Behauptungen abgerückt sei, wertete das Gericht jedoch erheblich strafmildernd. Nur durch dieses Verhalten sei dem Angeklagten eine deutlich höhere Strafe erspart geblieben. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Florian Burkhardt - Staatsanwalt als Gruppenleiter | Bei uns veröffentlicht am 30.03.2009
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